Waltl See in Klöch

 

Inmitten des Weinbaugebietes Klöch befindet sich der erholsame Waltl-See. Umgeben von Wäldern und Wiesen, kann "Mann" hier den Angelurlaub ganz entspannt erleben. Der nah angrenzende sehr gepflegte Golfplatz  bietet zudem einen sehr schönen Ausblick. Für Angelbegeisterte und die die es werden wollen, bietet sich hier die perfekte Kombination aus Erholung und Sport. 

Der ehemalige Stürgkh-Teich umfasst eine Größe von ca. 5,5ha und bietet somit jedermann genügend Platz zum Fischen. Anfang des Jahres 2010 wurde der Damm rund um den See neu gestaltet und gepflegt. Der gesamte See bietet 16 Anglerplätze, die 2011 angelegt wurden. Die Stege bieten den Anglern genügend Platz zum Aufbauen der Ausrüstung und ermöglichen es, dank der großzügigen Platzaufteilung, ungestört zu sein. 2012 wurde der Mönch saniert und weitere Stege gebaut und Ende 2013 wurde der gesamte Damm- und Böschungsbereich verstärkt. Der vorhandene Fischbesatz reicht von Schuppen- und Spiegelkarpfen (bis 25kg) über Amur und Schwarzamur bis hin zum sibirischen Stör und Waxdick, sowie Raubfischen, wie dem Zander und dem Hecht. Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit den Angelsport neu zu entdecken und die einzigartige Atmosphäre der Umgebung zu genießen. 

Reservierungen unter 0664/9230503  

 

Tageskarte: 35€ gültig 24h

Von 8:00 - 8:00

 

Platzaufteilung:

Angelordnung „Waltl Teich“

·  Angelzeiten:  Gültigkeitsdauer 24 Std. von 8:00 bis 8:00 Uhr

·  Fahrzeuge auf der dafür vorgesehenen Parkfläche abstellen.

·  Das Betreten und Befahren des golfplatzseitigen Ufers ist strengstens verboten!!!

·  Der Müll ist von jedem Fischer selbst zu entsorgen.

·  Der Angelplatz ist sauber und ordentlich zu halten.

·  Für eine angemessene Ruhe am See ist zu sorgen.

·  Baden ist verboten! Offene Feuerstellen sind verboten!

·  Es sind ausnahmslos nur grüne Zelte erlaubt.

·  Entsprechender Abstand zum Platznachbar ist zu halten.

    (Ruten sollen im 90 Grad Winkel zum Ufer ausgelegt werden.)

·  Mitgebrachte Hunde sind an der Leine zu halten.

·  Friedfischen generell 3 Ruten, Raubfischen max. 2 Ruten

·  Das Angeln auf Raubfische ist ab 1. September erlaubt.

·  Fanglimit: 1 Hecht (mind. 60cm) oder 1 Zander (mind. 50cm) gemessen wird vom Kopfansatz bis zum Schwanzende. Keine     Friedfischentnahme!

·  Das Fischen mit Kunstködern ist nur im Bereich des eigenen Angelplatzes erlaubt. Lebendköder verboten!

·  Mindestschnurstärke Durchmesser von 0,32 mm Monofile Geflochtene Schnüre und Schlagschnüre sind Verboten

·  Das Anfüttern und das Ausbringen des Hakenköders ist nur vom Ufer aus gestattet keine E- Boote oder Schlauchboote

·  Das Maximale Bleigewicht darf nur 120g betragen

·  Ab einer Wassertemperatur von 25 Grad sind nur mehr Wasserfotos erlaubt

·  Das Hältern von Fischen ist verboten

·  Mais u. andere Partikel dürfen nur gekocht gefüttert werden

·  Als Abhakmatten sind erlaubt Carp Cradle u. Abhakmatten mit dicker Bodenpolsterung und aufgestellten Seitenwänden

·  Großer feinmaschiger Kescher (mind. 90cm) sind Pflicht. Diese sind vor Gebrauch nass zu machen. Auch Fische bitte nur mit nassen Händen     anfassen.

·  Es dürfen nur originale Schonhaken verwendet werden.

·  Hakengröße 1 und 2 sind verboten.

·  Der Fischer ist verpflichtet, Wunden die durch den Fang entstanden sind mit Klinikum zu behandeln.

·  Das Betreten und Befischen der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

·  Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für Personen und Sachschäden sowie für wetterabhängige Einflüsse.

·  Eltern haften für Ihre Kinder.

·  Kinder dürfen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr innerhalb des Fanglimits mit einer Rute mitfischen.

·  Den Kontrollorganen (Aufseher) sind auf Verlangen Ausweispapiere vorzuweisen. Ihren Anordnungen ist in jedem Fall sofort und unbedingt Folge zu leisten.

·  Verstöße  gegen die oben genannten Bestimmungen werden mit Lizenzentzug geahndet.

·  Bei Lizenzentzug wird der bezahlte Betrag nicht rückerstattet.

 

Gültig bis auf Widerruf!